Datenschutzerklärung
Stand: 9. Juli 2026
Verantwortliche
ByteBricks AG, Musterstrasse 1, 3000 Bern, Schweiz, kontakt@hitzemonitor.ch.
Diese Erklärung informiert nach Art. 19 ff. des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) über die Bearbeitung von Personendaten auf hitzemonitor.ch und in den Gemeindeportalen.
Welche Daten wir bearbeiten
Kontodaten der Portal-Nutzenden: E-Mail-Adresse, Rolle, Anmeldezeitpunkte. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen einmaligen Anmeldelink.
Technische Protokolldaten: IP-Adresse und Zeitpunkt von Zugriffen, soweit für Betrieb und Sicherheit erforderlich.
Messdaten der Wetterstationen sind Sachdaten ohne Personenbezug.
Besonders schützenswerte Personendaten werden nicht bearbeitet.
Cookies
hitzemonitor verwendet ausschliesslich technisch notwendige Sitzungs-Cookies für die Anmeldung. Es gibt keine Marketing- oder Tracking-Cookies, deshalb wird kein Cookie-Banner angezeigt.
Die Reichweitenmessung erfolgt mit Plausible Analytics ohne Cookies und ohne personenbezogene Profile.
Auftragsbearbeiter und Empfänger
Hosting und Datenbank: Supabase (Region eu-central-2, Zürich, Infrastruktur von Amazon Web Services). Anbieterin ist Supabase Inc., USA; die Datenhaltung erfolgt in der Schweiz, Übermittlungen in die USA sind über das Swiss-U.S. Data Privacy Framework abgesichert.
E-Mail-Versand (Anmeldelinks, Berichte): Resend.
Fehlerüberwachung: Sentry, Datenregion EU (Frankfurt).
Reichweitenmessung: Plausible Analytics (EU).
Mit allen Auftragsbearbeitern bestehen Verträge zur Auftragsbearbeitung.
Auftragsbearbeitung für Gemeinden
Für Gemeinden bearbeitet hitzemonitor Personendaten ihrer Mitarbeitenden als Auftragsbearbeiterin. Grundlage ist eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) nach Art. 9 nDSG und dem kantonalbernischen Datenschutzrecht (KDSG), inklusive Verzeichnis der Unterauftragsbearbeiter.
Die AVV-Vorlage stellen wir auf Anfrage zu, Kontakt über die oben genannte Adresse.
Aufbewahrung und Löschung
Kontodaten werden gelöscht, wenn das Konto entfernt wird oder der Vertrag mit der Gemeinde endet. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa für Rechnungsdaten, bleiben vorbehalten.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Personendaten sowie auf Datenherausgabe. Wenden Sie sich dazu an die oben genannte Adresse.
Für Mitarbeitende einer Gemeinde ist zusätzlich die Datenschutzstelle der eigenen Gemeinde zuständig.